Kommentar
zum Bundesgesetz über die Raumplanung:
Die Praxis zum Bundesgesetz über die Raumplanung
hat in den zwanzig Jahren seiner Geltung eine Entwicklung erfahren,
die sich nicht mehr leicht überblicken lässt. Die wissenschaftliche
Durchdringung des schweizerischen Raumplanungrechts fördert
die Fortbildung dieses Rechtsbereiches in hohem Mass. Mit dem Projekt
eines (artikelweisen) Kommentars des Gesetzes soll der Stand wissenschaftlich
aufgearbeitet und das aktuelle Verständnis dargestellt werden.
Angeregt worden ist das Werk von der Schweizerischen Vereinigung
für Landesplanung. Konkreter Gegenstand sind die Mitträgerschaft
an der Herausgabe des Werkes und die Bearbeitung mehrerer Kommentierungen
(so Einleitung/Teile A/B, Art. 22, 23, 25, 26, 27, 31, 35, 36, 37).
Das Projekt wird weitergeführt, weil die bereits erfolgten
Kommentierungen periodisch überarbeitet werden. Das einbändige
Werk ist im Februar 1999 in Loseblattform erschienen. Die Kommentierung
mehrere neuer Artikel des Raumplanungsgesetzes, die erst im Laufe
des Jahres 2000 in Kraft treten sollen, wurde hinausgeschoben, bis
dazu die einige Praxis besteht:
Kommentierung der Art. 24, 24a-d durch Prof. Dr. A.
Ruch, ETH Zürich
(die Art. 16, 16a-d werden durch Prof. Pierre Moor,
Uni Lausanne kommentiert)
Bearbeitung: Prof. Dr.
A. Ruch
Last Update: 19.05.2005
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